Mitgliedschaft
Mieten und mitbestimmen
Als Mitglied sind Sie nicht einfach Mieterin oder Mieter, sondern Miteigentümer Ihrer Genossenschaft – mit lebenslangem Wohnrecht und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

- 333 €
- je Geschäftsanteil
- 100 €
- einmaliges Eintrittsgeld
- bis 4 %
- jährliche Dividende
So werden Sie Mitglied
Sie füllen zunächst einen Antrag auf Mitgliedschaft aus und reichen ihn mit einer Kopie Ihrer Schufa-Auskunft und gegebenenfalls einer Kopie Ihres Wohnberechtigungsscheins bei uns ein.
Sie werden Mitglied, indem Sie einen Geschäftsanteil in Höhe von 333,00 € übernehmen und ein Eintrittsgeld in Höhe von 100,00 € zahlen. Damit beteiligen Sie sich an der Genossenschaft. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt in Verbindung mit einer persönlichen Vorstellung.
Als Mitglied können Sie sich als Mietinteressent registrieren lassen und werden dann bei passenden Wohnungsangeboten angeschrieben. Hierbei wird auch die Reihenfolge der eingegangenen Wohnungsgesuche berücksichtigt.
Wenn es zum Abschluss eines Dauernutzungsvertrages (Mietvertrages) kommt, erhöht sich laut Satzung die Anzahl der zu erwerbenden Anteile im Verhältnis zur Wohnungsgröße. So benötigen Sie zum Beispiel für eine 65 m² große Wohnung insgesamt 6 Geschäftsanteile à 333,00 €.
Sollten Sie Ihre Wohnung einmal kündigen, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. In einem solchen Fall können Sie auch Ihre Mitgliedschaft kündigen; hierbei beträgt die Kündigungsfrist ein Jahr zum Ende des Geschäftsjahres.
Ihre Vorteile
- Eine besondere Form von „Miteigentum“
- Sicherer und bezahlbarer Wohnraum
- Lebenslanges Wohnrecht (Dauerwohnrecht)
- Mögliche jährliche Dividende von maximal 4 % auf die geleisteten Einzahlungen
- Stimmrecht bei der jährlichen Mitgliederversammlung
- Anspruch auf staatliche Förderung durch die Wohnungsbauprämie
- Keine Kautionshinterlegung
Hinweis für Wohnungssuchende
Die Voraussetzung für die Vergabe einer Wohnung aus unserem Bestand ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Da zurzeit die Anzahl unserer Mitglieder höher ist als der Wohnungsbestand, nehmen wir bis auf Weiteres keine neuen Interessenten in unsere Warteliste auf.
In Ausnahmefällen werden freie Wohnungen, die nicht an unsere Mitglieder bzw. vorgemerkte Interessenten vermittelt wurden, freigegeben und hier veröffentlicht. Ausschließlich auf diese Wohnungsangebote ist dann eine Bewerbung von Nichtmitgliedern möglich.
Weitere aktuelle Wohnungsangebote finden Sie auf www.arge-koeln.de, der gemeinsamen Wohnungsbörse der Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen.
Fragen zur Mitgliedschaft?
Unsere Wohnungsverwaltung berät Sie gerne persönlich – in unseren Sprechzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung.
